Gründungsinitiative – derzeit weder eingetragener Verein noch politische Partei. Was das bedeutet

Herkunft und Prüfung. Der historische Bestand bleibt nachvollziehbar erhalten. Technische Übernahme, redaktionelle Prüfung und politische Beschlussfassung sind getrennte Angaben und werden nicht gleichgesetzt.

Verfahrensstand Idee

100% Förderung der Digitalisierung in Kommunen

Förderung von Digitalisierungsprojekten in Kommunen!

  • bundesförderung
  • digitalinfrastruktur
  • digitalisierung
  • kommunale-software

Die Forderung

Es soll eine 100%ige Förderung für Kommunen eingeführt werden, die bereit sind, ihre Prozesse anzupassen und zu vereinheitlichen, um deutschlandweit geeinte, digitale kommunale Softwareprodukte zu entwickeln. Die Koordination und Förderung der Entwicklung dieser Produkte soll auf Bundesebene erfolgen, um eine effiziente und flächendeckende Digitalisierung in den Kommunen sicherzustellen. Ziel ist es, eine moderne, benutzerfreundliche und interoperable digitale Infrastruktur zu schaffen, die es den Kommunen ermöglicht, effizienter und bürgerfreundlicher zu arbeiten.

Vom Entwurf zum Beschluss

Verfahrensstand

Idee
  1. Idee
  2. Entwurf
  3. Beratung
  4. Änderungsfrist
  5. Inhaltsstopp
  6. Abstimmung
  7. Ergebnisprüfung
  8. Veröffentlichung

Der politische Verfahrensstand ist von redaktioneller Prüfung und technischer Veröffentlichung getrennt. Die Stufen ab Inhaltsstopp dürfen nur aus einem verknüpften formalen Verfahren übernommen werden; ein Forumspoll ist kein Beschluss.

Nachweise & Verlauf Herkunft, Prüfung, Quellen und Fassungsstand

Verfahrensstand

Idee

Politischer Weg dieser Forderung.

Prüfstatus

Prüfung offen

Unabhängige redaktionelle Prüfung der öffentlichen Fassung.

Herkunft

Historischer Import

Ursprung und Bearbeitungsweg des Textes.

Redaktionelle Prüfung

Noch keine unabhängige redaktionelle Prüfung ausgewiesen.

Herkunft & Quellen

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Fassung & Veröffentlichung

Korrekturhinweis: Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.