SBGG Missbrauch verhindern – Schutz vor Tätern
SBGG schützt nicht vor Missbrauch – Gesetz muss angepasst werden!
Die Forderung
Das Gesetz über die Selbstbestimmung im Geschlechtseintrag (SBGG) muss geändert werden, um Missbrauch zu verhindern. Aktuell ermöglicht es Tätern, die Geschlechtsänderung auszunutzen, um in besonders schützenswerte Bereiche wie bswp. Frauensaunen oder Frauenfitnessstudios zu gelangen. Dieser Missbrauch muss verhindert werden, indem klare Regelungen eingeführt werden, die sicherstellen, dass Personen mit fragwürdigen Absichten ausgeschlossen werden können, ohne ihre Rechte zur Selbstbestimmung zu untergraben. Ziel ist es, einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, der den Missbrauch des Gesetzes durch Täter, wie Triebtäter, verhindert und gleichzeitig die Rechte von Transpersonen schützt. Die bestehenden Paragraphen §13 und §14 müssen angepasst werden, um den Missbrauch des Gesetzes zu verhindern, während gleichzeitig der Schutz von besonders schützenswerten Bereichen gewährleistet bleibt.
Vom Entwurf zum Beschluss
Verfahrensstand
- Idee
- Entwurf
- Beratung
- Änderungsfrist
- Inhaltsstopp
- Abstimmung
- Ergebnisprüfung
- Veröffentlichung
Der politische Verfahrensstand ist von redaktioneller Prüfung und technischer Veröffentlichung getrennt. Die Stufen ab Inhaltsstopp dürfen nur aus einem verknüpften formalen Verfahren übernommen werden; ein Forumspoll ist kein Beschluss.
Nachweise & Verlauf Herkunft, Prüfung, Quellen und Fassungsstand
Verfahrensstand
IdeePolitischer Weg dieser Forderung.
Prüfstatus
Prüfung offenUnabhängige redaktionelle Prüfung der öffentlichen Fassung.
Herkunft
Historischer ImportUrsprung und Bearbeitungsweg des Textes.
Redaktionelle Prüfung
Noch keine unabhängige redaktionelle Prüfung ausgewiesen.
Herkunft & Quellen
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.