Streichung von StGB 188 (Politikerbeleidigung)
Keine Besserstellung von Politikern.
Die Forderung
Die Anti-Korruptions-Partei fordert die restlose Streichung von § 188 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung von Politikern regelt. Dieser Paragraph bricht gegen die Rechtsgrundlage des Grundgesetzes, Artikel 3, der die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Eine solche Regelung widerspricht den Prinzipien der Meinungsfreiheit und der demokratischen Auseinandersetzung.
Vom Entwurf zum Beschluss
Verfahrensstand
- Idee
- Entwurf
- Beratung
- Änderungsfrist
- Inhaltsstopp
- Abstimmung
- Ergebnisprüfung
- Veröffentlichung
Der politische Verfahrensstand ist von redaktioneller Prüfung und technischer Veröffentlichung getrennt. Die Stufen ab Inhaltsstopp dürfen nur aus einem verknüpften formalen Verfahren übernommen werden; ein Forumspoll ist kein Beschluss.
Nachweise & Verlauf Herkunft, Prüfung, Quellen und Fassungsstand
Verfahrensstand
IdeePolitischer Weg dieser Forderung.
Prüfstatus
Prüfung offenUnabhängige redaktionelle Prüfung der öffentlichen Fassung.
Herkunft
Historischer ImportUrsprung und Bearbeitungsweg des Textes.
Redaktionelle Prüfung
Noch keine unabhängige redaktionelle Prüfung ausgewiesen.
Herkunft & Quellen
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.