Änderung des SBGG §3 – Altersgrenze auf 25 Jahre anheben
Keine Änderungen vor dem 25. Lebensjahr – Hirnreife als Maßstab!
Die Forderung
Die aktuelle Regelung in SBGG §3 ermöglicht Änderungen auch vor dem 25. Lebensjahr. Wir fordern eine Änderung dieses Paragraphen, sodass eine Änderung erst ab dem 25. Lebensjahr erlaubt ist. Die Altersgrenze sollte sich an der neurologischen Reifung des Gehirns orientieren, da wissenschaftliche Studien zeigen, dass das Gehirn bis zum 25. Lebensjahr weiterhin ausreift. Diese Maßnahme schützt junge Menschen vor möglicherweise unüberlegten oder langfristig schädlichen Entscheidungen und stellt sicher, dass eine reifere, verantwortungsvollere Grundlage für solche Veränderungen besteht.
Vom Entwurf zum Beschluss
Verfahrensstand
- Idee
- Entwurf
- Beratung
- Änderungsfrist
- Inhaltsstopp
- Abstimmung
- Ergebnisprüfung
- Veröffentlichung
Der politische Verfahrensstand ist von redaktioneller Prüfung und technischer Veröffentlichung getrennt. Die Stufen ab Inhaltsstopp dürfen nur aus einem verknüpften formalen Verfahren übernommen werden; ein Forumspoll ist kein Beschluss.
Nachweise & Verlauf Herkunft, Prüfung, Quellen und Fassungsstand
Verfahrensstand
IdeePolitischer Weg dieser Forderung.
Prüfstatus
Prüfung offenUnabhängige redaktionelle Prüfung der öffentlichen Fassung.
Herkunft
Historischer ImportUrsprung und Bearbeitungsweg des Textes.
Redaktionelle Prüfung
Noch keine unabhängige redaktionelle Prüfung ausgewiesen.
Herkunft & Quellen
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.