Gründungsinitiative – derzeit weder eingetragener Verein noch politische Partei. Was das bedeutet

Herkunft und Prüfung. Der historische Bestand bleibt nachvollziehbar erhalten. Technische Übernahme, redaktionelle Prüfung und politische Beschlussfassung sind getrennte Angaben und werden nicht gleichgesetzt.

Verfahrensstand Idee

Anpassung von § 551 BGB Abs. 3

Keine Ausnahme für Studenten- und Jugendwohnheime bei Mietkaution!

  • bgb-reform
  • kautionsverzinsung
  • mietrecht
  • studentenwohnheime

Die Forderung

Der § 551 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) soll dahingehend geändert werden, dass die Ausnahme von der Verzinsungspflicht für Mietkautionen in Studenten- und Jugendwohnheimen entfällt. Aktuell sind Vermieter von Studenten- und Jugendwohnheimen nicht verpflichtet, die Sicherheitsleistung des Mieters zu verzinsen. Diese Ausnahme soll abgeschafft werden, um allen Mietern die gleichen Rechte und Vorteile zu gewähren, unabhängig vom Wohnumfeld. Somit müssen auch Vermieter von Studenten- und Jugendwohnheimen die Mietkautionen gemäß den allgemeinen Regelungen verzinsen und diese Erträge dem Mieter zukommen lassen.

Vom Entwurf zum Beschluss

Verfahrensstand

Idee
  1. Idee
  2. Entwurf
  3. Beratung
  4. Änderungsfrist
  5. Inhaltsstopp
  6. Abstimmung
  7. Ergebnisprüfung
  8. Veröffentlichung

Der politische Verfahrensstand ist von redaktioneller Prüfung und technischer Veröffentlichung getrennt. Die Stufen ab Inhaltsstopp dürfen nur aus einem verknüpften formalen Verfahren übernommen werden; ein Forumspoll ist kein Beschluss.

Nachweise & Verlauf Herkunft, Prüfung, Quellen und Fassungsstand

Verfahrensstand

Idee

Politischer Weg dieser Forderung.

Prüfstatus

Prüfung offen

Unabhängige redaktionelle Prüfung der öffentlichen Fassung.

Herkunft

Historischer Import

Ursprung und Bearbeitungsweg des Textes.

Redaktionelle Prüfung

Noch keine unabhängige redaktionelle Prüfung ausgewiesen.

Herkunft & Quellen

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Fassung & Veröffentlichung

Korrekturhinweis: Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.