Beleidigung ins Zivilrecht verlagern
Beleidigung gehört ins Zivilrecht – keine Straftat mehr!
Die Forderung
Die Beleidigung nach § 185 StGB führt häufig zu unnötigen Strafverfahren und belastet das Strafrechtssystem. Wir fordern, dass Beleidigungen künftig nicht mehr im Strafrecht, sondern im Zivilrecht behandelt werden. Die betroffenen Personen können weiterhin rechtliche Schritte unternehmen, jedoch nicht mehr auf Strafrechtsebene, sondern durch Zivilklagen. Dies entlastet das Strafrechtssystem und ermöglicht eine bessere Verhältnismäßigkeit der Strafen, da Beleidigungen oft nicht mehr als schwerwiegendes gesellschaftliches Problem eingestuft werden müssen. Die Entscheidung über die Gültigkeit und Höhe von Entschädigungen sollte von Zivilgerichten getroffen werden, um Missbrauch von Strafklagen zu vermeiden.
Vom Entwurf zum Beschluss
Verfahrensstand
- Idee
- Entwurf
- Beratung
- Änderungsfrist
- Inhaltsstopp
- Abstimmung
- Ergebnisprüfung
- Veröffentlichung
Der politische Verfahrensstand ist von redaktioneller Prüfung und technischer Veröffentlichung getrennt. Die Stufen ab Inhaltsstopp dürfen nur aus einem verknüpften formalen Verfahren übernommen werden; ein Forumspoll ist kein Beschluss.
Nachweise & Verlauf Herkunft, Prüfung, Quellen und Fassungsstand
Verfahrensstand
IdeePolitischer Weg dieser Forderung.
Prüfstatus
Prüfung offenUnabhängige redaktionelle Prüfung der öffentlichen Fassung.
Herkunft
Historischer ImportUrsprung und Bearbeitungsweg des Textes.
Redaktionelle Prüfung
Noch keine unabhängige redaktionelle Prüfung ausgewiesen.
Herkunft & Quellen
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.