Anti-Korruptions-Partei · Gründungsinitiative – derzeit weder eingetragener Verein noch politische Partei.
Politische Arbeitsstände
Unsere Forderungen
Konkrete Reformvorschläge für nachvollziehbare Entscheidungen, wirksame Kontrolle und faire staatliche Verfahren.
Herkunft und Prüfung
Der historische Forderungsbestand wurde technisch übernommen und bleibt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit verfügbar. Ein technischer Altimport belegt weder eine menschliche redaktionelle Prüfung noch eine demokratische Beschlussfassung. Prüfung und Korrekturen werden deshalb bei jeder Forderung ausdrücklich ausgewiesen.
Forderung 1 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand
Gesetzliche Regelung zur Herausgabe gestohlener Gegenstände im StGB
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Stärkung des Opferschutzes durch klare Regelungen
Die Anti-Korruptions-Partei fordert eine gesetzliche Regelung zur Herausgabe gestohlener Gegenstände im
Strafgesetzbuch (StGB). Der aktuelle Istzustand, der die Herausgabe im Zivilrecht regelt, führt häufig zu
unklaren und langwierigen Prozessen. Durch eine klare Festlegung im StGB sollen Opfer von Diebstahl
einfacher und schneller zu ihren gestohlenen Gegenständen gelangen können.
Forderung 2 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand
Beleidigung ins Zivilrecht verlagern
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Beleidigung gehört ins Zivilrecht – keine Straftat mehr!
Die Beleidigung nach § 185 StGB führt häufig zu unnötigen Strafverfahren und belastet das Strafrechtssystem.
Wir fordern, dass Beleidigungen künftig nicht mehr im Strafrecht, sondern im Zivilrecht behandelt werden.
Die betroffenen Personen können weiterhin rechtliche Schritte unternehmen, jedoch nicht mehr auf Strafrechtsebene, sondern durch Zivilklagen.
Dies entlastet das Strafrechtssystem und ermöglicht eine bessere Verhältnismäßigkeit der Strafen, da Beleidigungen oft nicht mehr als schwerwiegendes gesellschaftliches Problem eingestuft werden müssen.
Die Entscheidung über die Gültigkeit und Höhe von Entschädigungen sollte von Zivilgerichten getroffen werden, um Missbrauch von Strafklagen zu vermeiden.
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