Anti-Korruptions-Partei · Gründungsinitiative – derzeit weder eingetragener Verein noch politische Partei.
Politische Arbeitsstände
Unsere Forderungen
Konkrete Reformvorschläge für nachvollziehbare Entscheidungen, wirksame Kontrolle und faire staatliche Verfahren.
Herkunft und Prüfung
Der historische Forderungsbestand wurde technisch übernommen und bleibt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit verfügbar. Ein technischer Altimport belegt weder eine menschliche redaktionelle Prüfung noch eine demokratische Beschlussfassung. Prüfung und Korrekturen werden deshalb bei jeder Forderung ausdrücklich ausgewiesen.
Forderung 1 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand
Gesetzliche Regelung zur Herausgabe gestohlener Gegenstände im StGB
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Stärkung des Opferschutzes durch klare Regelungen
Die Anti-Korruptions-Partei fordert eine gesetzliche Regelung zur Herausgabe gestohlener Gegenstände im
Strafgesetzbuch (StGB). Der aktuelle Istzustand, der die Herausgabe im Zivilrecht regelt, führt häufig zu
unklaren und langwierigen Prozessen. Durch eine klare Festlegung im StGB sollen Opfer von Diebstahl
einfacher und schneller zu ihren gestohlenen Gegenständen gelangen können.
Forderung 2 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand
§ 192a StGB restlos streichen
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Die Streichung von § 192a StGB soll die Meinungsfreiheit stärken und verhindern, dass berechtigte Diskussionen eingeschränkt werden.
Die Anti-Korruptions-Partei fordert die restlose Streichung von § 192a des Strafgesetzbuches, der die
verhetzende Beleidigung regelt. Dieser Paragraph schränkt die Meinungsfreiheit ein und verhindert eine
offene Diskussion über gesellschaftlich relevante Themen. Es ist wichtig, dass die Bürger die Freiheit
haben, ihre Meinung zu äußern, ohne Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen haben zu müssen. Die Abschaffung
dieser Regelung soll zu einer gerechteren und offeneren Gesellschaft führen, in der unterschiedliche
Meinungen respektiert werden.
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