SBGG Missbrauch verhindern – Schutz vor Tätern
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
SBGG schützt nicht vor Missbrauch – Gesetz muss angepasst werden!
Das Gesetz über die Selbstbestimmung im Geschlechtseintrag (SBGG) muss geändert werden, um Missbrauch zu verhindern. Aktuell ermöglicht es Tätern, die Geschlechtsänderung auszunutzen, um in besonders schützenswerte Bereiche wie bswp. Frauensaunen oder Frauenfitnessstudios zu gelangen. Dieser Missbrauch muss verhindert werden, indem klare Regelungen eingeführt werden, die sicherstellen, dass Personen mit fragwürdigen Absichten ausgeschlossen werden können, ohne ihre Rechte zur Selbstbestimmung zu untergraben. Ziel ist es, einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, der den Missbrauch des Gesetzes durch Täter, wie Triebtäter, verhindert und gleichzeitig die Rechte von Transpersonen schützt. Die bestehenden Paragraphen §13 und §14 müssen angepasst werden, um den Missbrauch des Gesetzes zu verhindern, während gleichzeitig der Schutz von besonders schützenswerten Bereichen gewährleistet bleibt.