Anti-Korruptions-Partei · Gründungsinitiative – derzeit weder eingetragener Verein noch politische Partei.
Politische Arbeitsstände
Unsere Forderungen
Konkrete Reformvorschläge für nachvollziehbare Entscheidungen, wirksame Kontrolle und faire staatliche Verfahren.
Herkunft und Prüfung
Der historische Forderungsbestand wurde technisch übernommen und bleibt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit verfügbar. Ein technischer Altimport belegt weder eine menschliche redaktionelle Prüfung noch eine demokratische Beschlussfassung. Prüfung und Korrekturen werden deshalb bei jeder Forderung ausdrücklich ausgewiesen.
Forderung 1 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand
Prüfung der Eignung von Richtern bei wiederholten Eingriffen in Grundrechte
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Richter, die wiederholt in schwerwiegende Grundrechteingriffe wie Hausdurchsuchungen oder andere Maßnahmen unter Richtervorbehalt eingreifen, müssen regelmäßig auf ihre Eignung für den Richterberuf überprüft werden.
Dies gilt insbesondere, wenn solche Eingriffe trotz gerichtlicher Feststellung von Unrechtmäßigkeit oder Überlastung erfolgen.
Richter dürfen nicht einfach als "erlaubt" akzeptieren, sondern müssen jederzeit das Recht und die Verfassung wahren.
Ihr Handeln sollte nicht durch bloße Überlastung oder Formalismus bestimmt werden, sondern durch eine klare Verantwortung, die Rechte der Bürger zu schützen und die Integrität des Rechtssystems zu bewahren.
Ein unabhängiges und faires Justizsystem ist unverzichtbar für den Schutz der Demokratie und der individuellen Freiheitsrechte.
Forderung 2 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand
Beleidigung nur auf Antrag – Vereinfachung der Strafverfolgung
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Beleidigung nur noch auf Antrag – klare Regeln!
Die derzeitige Regelung im StGB 194 Absatz 1 zur Beleidigung ist zu kompliziert und bietet zu viele Ausnahmen, die eine effiziente Strafverfolgung erschweren.
Wir fordern eine Reduzierung des Paragraphen auf den Satz „Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt“ und eine klare Festlegung der antragsberechtigten Personen.
Betroffene, die über Nachkommen verfügen, sollen die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Strafverfolgung zu stellen.
Eine Ausnahme wird nur für Personen ohne Nachkommen gemacht, in deren Fällen der Staat die Strafverfolgung übernimmt.
Diese Maßnahme stellt sicher, dass jeder das Recht hat, sich gegen Beleidigungen zur Wehr zu setzen, während gleichzeitig eine unnötige Bürokratie verhindert wird.
Forderung 3 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand
Erste Hilfe straffrei stellen – Klarheit für alle
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Erste Hilfe muss straffrei sein – Rechtliche Klarheit schaffen!
Die aktuelle rechtliche Situation bezüglich Erste Hilfe birgt Unsicherheiten und Wechselwirkungen mit anderen Gesetzen.
Wir fordern eine explizite Regelung, die erste Hilfe eindeutig und ohne rechtliche Konsequenzen ermöglicht.
Es muss klar festgelegt werden, dass jede Person, die in Notfällen Erste Hilfe leistet, ohne die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung handeln kann.
Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Helfende nicht durch bürokratische Hürden oder rechtliche Unsicherheiten abgeschreckt werden, und sorgt für eine klare rechtliche Grundlage, die sowohl Helfende als auch Opfer schützt.
Durch die Festlegung der Straffreiheit wird die Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft gefördert und die Verantwortung für Notfälle klar geregelt.
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