Beleidigung ins Zivilrecht verlagern
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Beleidigung gehört ins Zivilrecht – keine Straftat mehr!
Die Beleidigung nach § 185 StGB führt häufig zu unnötigen Strafverfahren und belastet das Strafrechtssystem. Wir fordern, dass Beleidigungen künftig nicht mehr im Strafrecht, sondern im Zivilrecht behandelt werden. Die betroffenen Personen können weiterhin rechtliche Schritte unternehmen, jedoch nicht mehr auf Strafrechtsebene, sondern durch Zivilklagen. Dies entlastet das Strafrechtssystem und ermöglicht eine bessere Verhältnismäßigkeit der Strafen, da Beleidigungen oft nicht mehr als schwerwiegendes gesellschaftliches Problem eingestuft werden müssen. Die Entscheidung über die Gültigkeit und Höhe von Entschädigungen sollte von Zivilgerichten getroffen werden, um Missbrauch von Strafklagen zu vermeiden.