ÖRR-Inhalte unter Public Domain stellen
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Öffentlich-rechtliche Medien für alle – im Public Domain!
Wir fordern, dass alle Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) unter die Public Domain gestellt werden. Dies bedeutet, dass die gesamten ÖRR-Inhalte für die Öffentlichkeit frei zugänglich und uneingeschränkt nutzbar sind. Der Staat und seine Medien sollten nicht nur als Informationsquelle dienen, sondern diese Inhalte auch vollständig der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Unter Public Domain können diese Inhalte von jedermann ohne Einschränkungen genutzt, geteilt, bearbeitet und verbreitet werden, was die demokratische Teilhabe fördert und Innovation im Medienbereich anregt. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll nicht nur öffentlich zugänglich sein, sondern der Gesellschaft auch in vollem Umfang und ohne bürokratische Hürden zur Verfügung stehen.