Gründungsinitiative – derzeit weder eingetragener Verein noch politische Partei. Was das bedeutet

Herkunft und Prüfung

Der historische Forderungsbestand wurde technisch übernommen und bleibt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit verfügbar. Ein technischer Altimport belegt weder eine menschliche redaktionelle Prüfung noch eine demokratische Beschlussfassung. Prüfung und Korrekturen werden deshalb bei jeder Forderung ausdrücklich ausgewiesen.

Aktiver Filter
Forderung 1 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand

Abschaffung der Justizbezogenen Teile des NATOTrStatVtrG

Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Justizbezogene Teile des NATOTrStatVtrG abschaffen!

Die justizbezogenen Teile des NATO-Truppenstatuts und des NATO-Truppenstatusgesetzes (NATOTrStatVtrG) sollen abgeschafft werden. Der deutsche Rechtsstaat muss ausschließlich durch die deutsche Gerichtsbarkeit bestimmt werden, ohne Einflüsse von ausländischen Institutionen oder Abkommen. Eine Ausnahme soll lediglich für ausländische Konsulate bestehen, um deren diplomatische Immunität zu gewährleisten. Diese Reform stärkt die deutsche Souveränität und gewährleistet, dass die Rechtsprechung und Gerechtigkeit in Deutschland durch deutsche Gerichte ausgeübt wird, ohne dass ausländische Regelungen eingreifen können.