Klarheit bei digitalen Gütern schaffen
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Klartext statt Täuschung: Miete ist kein Kauf!
Viele Verbraucher glauben, beim Erwerb digitaler Inhalte tatsächlich Eigentum zu erhalten, obwohl sie lediglich eine zeitlich oder lizenzrechtlich eingeschränkte Nutzungslizenz erwerben. Dies führt zu Frustration, wenn Inhalte aufgrund abgelaufener Lizenzen nicht mehr verfügbar sind. Wir fordern eine klare gesetzliche Unterscheidung zwischen dem Kauf und der Miete digitaler Güter. Ein Kauf muss das dauerhafte Besitzen und Nutzen ohne Abhängigkeit vom Anbieter beinhalten, einschließlich der Möglichkeit, die Inhalte offline und mit eigener Software abzuspielen. Andernfalls darf nur von einer Miete oder Lizenznutzung gesprochen werden. Diese Klarstellung schützt Verbraucher vor irreführenden Begrifflichkeiten und sorgt für mehr Transparenz auf dem digitalen Markt.