Gründungsinitiative – derzeit weder eingetragener Verein noch politische Partei. Was das bedeutet

Herkunft und Prüfung

Der historische Forderungsbestand wurde technisch übernommen und bleibt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit verfügbar. Ein technischer Altimport belegt weder eine menschliche redaktionelle Prüfung noch eine demokratische Beschlussfassung. Prüfung und Korrekturen werden deshalb bei jeder Forderung ausdrücklich ausgewiesen.

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Forderung 1 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand

Richtigstellungen in Print- und Online-Medien

Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Richtigstellungen von Medien müssen klar und sichtbar für die Öffentlichkeit präsentiert werden.

Die Anti-Korruptions-Partei fordert, dass Richtigstellungen von Print- und Online-Medien präsent und für jeden auf einen Blick für einen Monat angezeigt werden. Dies gilt für jedes Medium, das zum dahinterstehenden Konzern gehört. In audiovisuellen Medien muss eine Richtigstellung einen eigenständigen Block beinhalten, der regelmäßig, etwa alle 15 Minuten, ausgestrahlt wird. Der Block soll die Mittel des jeweiligen Mediums voll ausnutzen. Zudem muss die Korrektur für mindestens einen Monat, mindestens aber fünf weitere Episoden, mitgetragen werden, um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit über fehlerhafte Informationen informiert wird und die Transparenz in den Medien gefördert wird.

Forderung 2 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand

Journalismus-Begriff enger fassen

Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Journalismus klar definieren – Keine Verwirrung mehr!

Wir fordern eine genauere und engere Definition des Begriffs „Journalismus“. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen Inhalte erstellen und verbreiten, ist es wichtig, den Unterschied zwischen professionellem Journalismus und anderen Formen der Berichterstattung klar zu benennen. Journalismus sollte ausschließlich als die systematische und sorgfältige Recherche, Aufbereitung und Verbreitung von Informationen verstanden werden, die nach journalistischen Standards wie Wahrheit, Unabhängigkeit und Objektivität erfolgen. Dies soll verhindern, dass unreflektierte oder unseriöse Inhalte fälschlicherweise als Journalismus betrachtet werden und stellt sicher, dass die Öffentlichkeit auf zuverlässige und verantwortungsbewusste Informationsquellen zugreifen kann. Der engere Begriff des Journalismus schützt das Vertrauen der Gesellschaft in die Medien und stärkt die demokratische Funktion der Presse.

Forderung 3 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand

Werbung von Journalismus trennen

Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Journalismus ohne Werbung – klare Trennung!

Wir fordern, dass journalistische Medien verpflichtet werden, Werbung und redaktionelle Inhalte strikt zu trennen. Werbebeiträge dürfen niemals mit journalistischen Inhalten vermischt werden, um eine Verwechslung zu vermeiden. Ein bloßes Ausweisen von Werbung oder gesponsertem Inhalt reicht nicht aus, um Transparenz zu schaffen. Es muss jederzeit und für jeden sofort klar ersichtlich sein, ob es sich um Werbung oder um tatsächlichen Journalismus handelt. Diese klare Trennung schützt die Unabhängigkeit des Journalismus und stellt sicher, dass die Öffentlichkeit nicht durch versteckte Werbung in die Irre geführt wird. Ziel ist es, das Vertrauen in die Medien zu stärken und eine unmissverständliche Unterscheidung zwischen objektiver Berichterstattung und kommerziellen Interessen zu gewährleisten.

Forderung 4 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand

Inhaltliche Trennung im Web auf Domain-Ebene

Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Klare Trennung von Inhalten – Werbepartien, Journalismus und Kommentare nicht vermischen!

Wir fordern eine inhaltliche Trennung von Werbeanteilen, journalistischen Inhalten, Kommentaren und anderen Formaten auf Domain-Ebene im Web. Es muss für die Nutzer jederzeit und eindeutig erkennbar sein, welche Art von Inhalt sie gerade konsumieren. Dies bedeutet, dass journalistische Inhalte, Werbung und Kommentare strikt voneinander getrennt werden müssen – sowohl in der Präsentation als auch im Zugriff auf die Inhalte. Für journalistische Inhalte muss eine klare, nicht verwischbare Abgrenzung geschaffen werden, die den Lesern und Zuschauern hilft, zwischen objektiver Berichterstattung, persönlichen Meinungen und kommerziellen Inhalten zu unterscheiden. Diese Maßnahme fördert Transparenz und stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Medien und ihre Unabhängigkeit.

Forderung 5 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand

Schutz der Begriffe Journalist und Journalismus

Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Journalismus ist kein Beruf wie jeder andere – schützen wir den Begriff!

Die Begriffe „Journalist“, „Journalismus“ und „Zeitung“ sind mehr als nur Bezeichnungen für Berufe und Medien. Sie stehen für eine klare Verantwortung, unabhängig und objektiv Informationen zu verbreiten, die das Fundament einer funktionierenden Demokratie bilden. Wir fordern, diese Begriffe gesetzlich zu schützen, um ihre Missbrauchsfähigkeit zu verringern. Nur echte, ausgebildete Journalisten und etablierte Zeitungen sollten diese Begriffe verwenden dürfen. Ein solcher Schutz sorgt dafür, dass die Gesellschaft auch weiterhin auf verlässliche, seriöse Informationsquellen vertrauen kann und der Journalismus als unverzichtbare Säule der Meinungsbildung erhalten bleibt.