Gründungsinitiative – derzeit weder eingetragener Verein noch politische Partei. Was das bedeutet

Herkunft und Prüfung

Der historische Forderungsbestand wurde technisch übernommen und bleibt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit verfügbar. Ein technischer Altimport belegt weder eine menschliche redaktionelle Prüfung noch eine demokratische Beschlussfassung. Prüfung und Korrekturen werden deshalb bei jeder Forderung ausdrücklich ausgewiesen.

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Forderung 1 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand

Änderung des SBGG §3 – Altersgrenze auf 25 Jahre anheben

Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Keine Änderungen vor dem 25. Lebensjahr – Hirnreife als Maßstab!

Die aktuelle Regelung in SBGG §3 ermöglicht Änderungen auch vor dem 25. Lebensjahr. Wir fordern eine Änderung dieses Paragraphen, sodass eine Änderung erst ab dem 25. Lebensjahr erlaubt ist. Die Altersgrenze sollte sich an der neurologischen Reifung des Gehirns orientieren, da wissenschaftliche Studien zeigen, dass das Gehirn bis zum 25. Lebensjahr weiterhin ausreift. Diese Maßnahme schützt junge Menschen vor möglicherweise unüberlegten oder langfristig schädlichen Entscheidungen und stellt sicher, dass eine reifere, verantwortungsvollere Grundlage für solche Veränderungen besteht.