Anti-Korruptions-Partei · Gründungsinitiative – derzeit weder eingetragener Verein noch politische Partei.
Politische Arbeitsstände
Unsere Forderungen
Konkrete Reformvorschläge für nachvollziehbare Entscheidungen, wirksame Kontrolle und faire staatliche Verfahren.
Herkunft und Prüfung
Der historische Forderungsbestand wurde technisch übernommen und bleibt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit verfügbar. Ein technischer Altimport belegt weder eine menschliche redaktionelle Prüfung noch eine demokratische Beschlussfassung. Prüfung und Korrekturen werden deshalb bei jeder Forderung ausdrücklich ausgewiesen.
Forderung 1 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand
Streichung von StGB 188 (Politikerbeleidigung)
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Keine Besserstellung von Politikern.
Die Anti-Korruptions-Partei fordert die restlose Streichung von § 188 des Strafgesetzbuches, der die
Beleidigung von Politikern regelt. Dieser Paragraph bricht gegen die Rechtsgrundlage des Grundgesetzes,
Artikel 3, der die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Eine solche Regelung widerspricht den Prinzipien
der Meinungsfreiheit und der demokratischen Auseinandersetzung.
Forderung 2 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand
Streichung von StGB 90
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Keine Besserstellung von Politikern.
Die Anti-Korruptions-Partei fordert die restlose Streichung von § 90 des Strafgesetzbuches. Dieser Paragraph,
der die Beleidigung von staatlichen Organen und Institutionen regelt, steht im Widerspruch zur
Meinungsfreiheit und der demokratischen Diskussion. Eine solche Regelung ist nicht zeitgemäß und sollte
abgeschafft werden, um eine offene und kritische Auseinandersetzung mit der Politik zu ermöglichen.
Forderung 3 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand
§ 192a StGB restlos streichen
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Die Streichung von § 192a StGB soll die Meinungsfreiheit stärken und verhindern, dass berechtigte Diskussionen eingeschränkt werden.
Die Anti-Korruptions-Partei fordert die restlose Streichung von § 192a des Strafgesetzbuches, der die
verhetzende Beleidigung regelt. Dieser Paragraph schränkt die Meinungsfreiheit ein und verhindert eine
offene Diskussion über gesellschaftlich relevante Themen. Es ist wichtig, dass die Bürger die Freiheit
haben, ihre Meinung zu äußern, ohne Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen haben zu müssen. Die Abschaffung
dieser Regelung soll zu einer gerechteren und offeneren Gesellschaft führen, in der unterschiedliche
Meinungen respektiert werden.
Forderung 4 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand
Prüfung der Eignung von Richtern bei wiederholten Eingriffen in Grundrechte
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Richter, die wiederholt in schwerwiegende Grundrechteingriffe wie Hausdurchsuchungen oder andere Maßnahmen unter Richtervorbehalt eingreifen, müssen regelmäßig auf ihre Eignung für den Richterberuf überprüft werden.
Dies gilt insbesondere, wenn solche Eingriffe trotz gerichtlicher Feststellung von Unrechtmäßigkeit oder Überlastung erfolgen.
Richter dürfen nicht einfach als "erlaubt" akzeptieren, sondern müssen jederzeit das Recht und die Verfassung wahren.
Ihr Handeln sollte nicht durch bloße Überlastung oder Formalismus bestimmt werden, sondern durch eine klare Verantwortung, die Rechte der Bürger zu schützen und die Integrität des Rechtssystems zu bewahren.
Ein unabhängiges und faires Justizsystem ist unverzichtbar für den Schutz der Demokratie und der individuellen Freiheitsrechte.
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