Gründungsinitiative – derzeit weder eingetragener Verein noch politische Partei. Was das bedeutet

Herkunft und Prüfung

Der historische Forderungsbestand wurde technisch übernommen und bleibt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit verfügbar. Ein technischer Altimport belegt weder eine menschliche redaktionelle Prüfung noch eine demokratische Beschlussfassung. Prüfung und Korrekturen werden deshalb bei jeder Forderung ausdrücklich ausgewiesen.

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Forderung 1 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand

ÖRR-Inhalte dauerhaft online verfügbar machen

Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk für alle – jederzeit und überall!

Wir fordern, dass alle Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) vollständig und dauerhaft online verfügbar gemacht werden. Dies ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit und unabhängig vom Zeitpunkt auf wichtige Nachrichten, Dokumentationen, Bildungsformate und kulturelle Inhalte zuzugreifen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dient dem Allgemeinwohl und sollte daher allen Menschen zugänglich sein, um eine informierte Gesellschaft zu fördern. Die Inhalte müssen ohne zeitliche Begrenzung oder Geoblocking zur Verfügung gestellt werden, damit jede Person, die einen Zugang zum Internet hat, in den Genuss der Informationen und Programme kommen kann, die sie benötigen oder interessieren.

Forderung 2 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand

ÖRR-Inhalte unter Public Domain stellen

Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Öffentlich-rechtliche Medien für alle – im Public Domain!

Wir fordern, dass alle Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) unter die Public Domain gestellt werden. Dies bedeutet, dass die gesamten ÖRR-Inhalte für die Öffentlichkeit frei zugänglich und uneingeschränkt nutzbar sind. Der Staat und seine Medien sollten nicht nur als Informationsquelle dienen, sondern diese Inhalte auch vollständig der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Unter Public Domain können diese Inhalte von jedermann ohne Einschränkungen genutzt, geteilt, bearbeitet und verbreitet werden, was die demokratische Teilhabe fördert und Innovation im Medienbereich anregt. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll nicht nur öffentlich zugänglich sein, sondern der Gesellschaft auch in vollem Umfang und ohne bürokratische Hürden zur Verfügung stehen.