Verbot von Händlerbenachteiligung bei Preisunterschieden
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Preisunterschiede auf Marktplätzen dürfen nicht zu Benachteiligungen führen!
Es soll ein Gesetz eingeführt werden, das es Marktplätzen verbietet, Händler aufgrund von Preisunterschieden auf anderen Plattformen zu benachteiligen. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen ein Händler auf verschiedenen Marktplätzen unterschiedliche Preise anbietet, und der Marktplatz den Händler für diese Unterschiede benachteiligt oder sanktioniert. Es sollen empfindliche Strafen von bis zu 20% des Marktplatzumsatzes verhängt werden, um dieses unfaire Verhalten zu unterbinden und den Wettbewerb zu fördern.