Abschaffung der Justizbezogenen Teile des NATOTrStatVtrG
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Justizbezogene Teile des NATOTrStatVtrG abschaffen!
Die justizbezogenen Teile des NATO-Truppenstatuts und des NATO-Truppenstatusgesetzes (NATOTrStatVtrG) sollen abgeschafft werden. Der deutsche Rechtsstaat muss ausschließlich durch die deutsche Gerichtsbarkeit bestimmt werden, ohne Einflüsse von ausländischen Institutionen oder Abkommen. Eine Ausnahme soll lediglich für ausländische Konsulate bestehen, um deren diplomatische Immunität zu gewährleisten. Diese Reform stärkt die deutsche Souveränität und gewährleistet, dass die Rechtsprechung und Gerechtigkeit in Deutschland durch deutsche Gerichte ausgeübt wird, ohne dass ausländische Regelungen eingreifen können.