Dark Patterns in DSGVO-Strafen einführen
Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet
Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.
Dark Patterns stoppen – Strafen für opt-in vs. opt-out Täuschung!
Wir fordern, dass Dark Patterns, die gezielt die Entscheidung der Nutzer manipulieren, in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als unzulässig definiert und mit Strafen belegt werden. Dies betrifft insbesondere den bewussten Einsatz von Opt-out-Mechanismen, bei denen Nutzer ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen in Datenverarbeitungsprozesse einwilligen. Für Unternehmen, die solche Dark Patterns bereits angewendet haben, sollen sämtliche zuvor gegebenen Einwilligungen für ungültig erklärt werden, sodass die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher wiederhergestellt werden. Durch diese Maßnahmen wird ein klares Signal gegen die Manipulation von Nutzern gesetzt und der Datenschutz in der digitalen Welt gestärkt. Die klare Unterscheidung zwischen Opt-in und Opt-out sowie die konsequente Bekämpfung von Dark Patterns sichern die Transparenz und den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger.