Gründungsinitiative – derzeit weder eingetragener Verein noch politische Partei. Was das bedeutet

Herkunft und Prüfung

Der historische Forderungsbestand wurde technisch übernommen und bleibt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit verfügbar. Ein technischer Altimport belegt weder eine menschliche redaktionelle Prüfung noch eine demokratische Beschlussfassung. Prüfung und Korrekturen werden deshalb bei jeder Forderung ausdrücklich ausgewiesen.

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Forderung 1 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand

Beleidigung nur auf Antrag – Vereinfachung der Strafverfolgung

Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Beleidigung nur noch auf Antrag – klare Regeln!

Die derzeitige Regelung im StGB 194 Absatz 1 zur Beleidigung ist zu kompliziert und bietet zu viele Ausnahmen, die eine effiziente Strafverfolgung erschweren. Wir fordern eine Reduzierung des Paragraphen auf den Satz „Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt“ und eine klare Festlegung der antragsberechtigten Personen. Betroffene, die über Nachkommen verfügen, sollen die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Strafverfolgung zu stellen. Eine Ausnahme wird nur für Personen ohne Nachkommen gemacht, in deren Fällen der Staat die Strafverfolgung übernimmt. Diese Maßnahme stellt sicher, dass jeder das Recht hat, sich gegen Beleidigungen zur Wehr zu setzen, während gleichzeitig eine unnötige Bürokratie verhindert wird.

Forderung 2 · technisch verfügbar seit Korrigierter Arbeitsstand

Beleidigung ins Zivilrecht verlagern

Herkunft: technischer Altimport · keine Prüfung behauptet

Technische Übernahme aus dem historischen Forderungsbestand. Eine demokratische Beschlussfassung oder menschliche redaktionelle Prüfung ist damit nicht belegt.

Korrekturhinweis vom : Beim technischen Import wurde eine sprachliche oder strukturelle Bereinigung als eigene Revision protokolliert. Eine menschliche Prüfung oder demokratische Beschlussfassung ist damit nicht belegt.
Beleidigung gehört ins Zivilrecht – keine Straftat mehr!

Die Beleidigung nach § 185 StGB führt häufig zu unnötigen Strafverfahren und belastet das Strafrechtssystem. Wir fordern, dass Beleidigungen künftig nicht mehr im Strafrecht, sondern im Zivilrecht behandelt werden. Die betroffenen Personen können weiterhin rechtliche Schritte unternehmen, jedoch nicht mehr auf Strafrechtsebene, sondern durch Zivilklagen. Dies entlastet das Strafrechtssystem und ermöglicht eine bessere Verhältnismäßigkeit der Strafen, da Beleidigungen oft nicht mehr als schwerwiegendes gesellschaftliches Problem eingestuft werden müssen. Die Entscheidung über die Gültigkeit und Höhe von Entschädigungen sollte von Zivilgerichten getroffen werden, um Missbrauch von Strafklagen zu vermeiden.