Methodik – Entwurf zur Beratung
Ein Integritätsstandard beschreibt ein konkretes institutionelles Korruptionsrisiko und überprüfbare Mindestanforderungen dagegen. Die acht anfänglichen Themenfelder sind Ideen zur Bearbeitung, keine angenommenen Positionen. Noch liegen keine darauf beruhenden veröffentlichten Bewertungen vor.
Entwicklung und Annahme
Jede Fassung dokumentiert Zweck, Problem, Geltungsbereich, Mindestanforderungen, Evidenz und Quellen, rechtlichen Kontext, Einwände, erwartete Wirkung, mögliche Nebenfolgen, Umsetzungs- und Bewertungskriterien sowie den verantwortlichen Bereich. Quellenqualität, Übertragbarkeit, Unsicherheit und widersprechende Befunde gehören zur Prüfung. Fehlende Belege bleiben als fehlend erkennbar.
Die Zustände sind Idee, Entwurf, fachliche und rechtliche Prüfung, öffentliche Konsultation, Änderungsfrist, für Entscheidung eingefroren, angenommen, abgelehnt, zurückgezogen und ersetzt. Änderungen nach der Prüfung gehen zurück in den Entwurf und benötigen erneute Prüfung. Eingefrorene Texte werden nicht überschrieben. Annahme oder Ablehnung benötigt einen formalen, dokumentierten Beschluss über genau diese Fassung. Veröffentlichung ist ein gesonderter Schritt, auch bei öffentlich diskutierten Entwürfen.
Bewertung
Eine Bewertung benennt die öffentliche Organisation, die genaue veröffentlichte und angenommene Standardfassung, die einzelne Anforderung, den Untersuchungszeitraum, die verwendete Methodik und öffentliche Belege. Zustände sind nicht bewertet, unzureichende Evidenz, nicht erfüllt, teilweise erfüllt, erfüllt und nicht anwendbar. Fehlende Evidenz ist kein Beweis für Korruption und kein Nachweis der Erfüllung. Unterschiedliche Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen müssen begründet berücksichtigt werden.
Parteipositionen, Zusagen, Anträge, Beschlüsse, parlamentarische Vorhaben und Umsetzung werden getrennt belegt. Keine Rankings ohne veröffentlichte Evidenz und Methodik. Individuelle politische Ansichten von Mitgliedern werden nicht abgeleitet oder gesammelt.
Antworten, Beschwerden und Korrekturen
Über den Kontaktweg können betroffene Organisationen und Öffentlichkeit Belege, Gegendarstellungen und Korrekturen einreichen. Bitte Standard, Revision, beanstandete Anforderung und öffentlich zugängliche Belege nennen; keine vertraulichen Unterlagen oder unnötigen Personendaten übermitteln. Eingang, Prüfung, Antwort und begründete Entscheidung werden dokumentiert. Öffentliche Korrekturen und Antworten werden als neue Einträge mit Bezug zur ursprünglichen Veröffentlichung ergänzt; die ursprüngliche Fassung bleibt nachvollziehbar. Vertrauliche Meldungen sind kein öffentliches Register.
Interessenvertretung und Finanzierung
Vorhaben sollen Thema, Ziel, angenommene Position, zuständige Funktion, abstrakte Empfängerkategorie, Zeitraum, Stellungnahme und Belege ausweisen. Private Kontaktdaten werden nicht veröffentlicht. Finanzierung, Jahresberichte, Zuwendungen, Sponsoring, relevante Interessenkonflikte und protokollierte Befangenheiten sollen nach veröffentlichten Regeln offengelegt werden. Noch nicht beschlossene Schwellen oder nicht vorhandene Berichte werden nicht erfunden.
Eine Prüfung der Pflichten nach dem Lobbyregistergesetz und gegebenenfalls eine Registrierung stehen als organisatorische Aufgaben aus. Diese Plattform behauptet keine Erfüllung dieser Pflichten. Ausgangspunkt der Prüfung sind die Informationen des Deutschen Bundestages.